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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN
HOTELAUFNAHMEVERTRAG

1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung (Hotelaufnahmevertrag, Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag). Auf eine weitere "Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen" des Hotelgasthofes Kirchenwirt wird hingewiesen.

1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotelgasthof Kirchenwirt in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher

ausdrücklich vereinbart wurde.

 

2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, HAFTUNG, VERJÄHRUNG

2.1. Vertragspartner sind Hotelgasthof Kirchenwirt und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Hotelgasthof Kirchenwirt zustande. Dem Hotelgasthof Kirchenwirt steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2.2. Alle Ansprüche gegen den Hotelgasthof Kirchenwirt verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotelgasthof Kirchenwirt beruhen.

 

3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1. Der Hotelgasthof Kirchenwirt ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotelgasthof Kirchenwirt zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über den Hotelgasthof Kirchenwirt beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotelgasthof Kirchenwirt verauslagt werden.

3.3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4. Der Hotelgasthof Kirchenwirt kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotelgasthof Kirchenwirt angemessen erhöht.

3.5. Rechnungen des Hotelgasthofes Kirchenwirt sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so ist der Rechnungsbetrag binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Hotelgasthof Kirchenwirt kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotelgasthof Kirchenwirt bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.6. Hotelgasthof Kirchenwirt ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.7. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist der Hotelgasthof Kirchenwirt berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8. Der Hotelgasthof Kirchenwirt ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleitung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und 3.7 geleistet wurde.

3.9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

3.10. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischen Weg übermittelt werden kann.

 

4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)

Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotelgasthof Kirchenwirt geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn der Hotelgasthof Kirchenwirt der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

4.2. Sofern zwischen dem Hotelgasthof Kirchenwirt und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.

4.3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt der Hotelgasthof Kirchenwirt einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält der Hotelgasthof Kirchenwirt den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Der Hotelgasthof Kirchenwirt hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Hotelzimmer und oder Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.

 

5. RÜCKTRITT DES HOTELS

5.1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Hotelgasthof Kirchenwirt in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage Hotelgasthof Kirchenwirt mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage vom Hotelgasthof Kirchenwirt mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

5.2. Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Hotelgasthof Kirchenwirt ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3. Ferner ist der Hotelgasthof Kirchenwirt berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

  -    Höhere Gewalt oder andere vom Hotelgasthof Kirchenwirt nicht zu vertretende   Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

  -    Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder   Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

  -    der Hotelgasthof Kirchenwirt begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die  Inanspruchnahme der Leistung oder die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen vom Hotelgasthof Kirchenwirt in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.      Organisationsbereich des Hotelgasthof Kirchenwirt zuzurechnen ist;

 -    der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;

 -    ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4. Der berechtigte Rücktritt des Hotelgasthof Kirchenwirt begründet keinen Anspruch des

       Kunden auf Schadensersatz.

 

6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotelgasthof Kirchenwirt spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Hotelgasthof Kirchenwirt aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 15:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotelgasthof Kirchenwirt kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

 

7. HAFTUNG VOM HOTELGASTHOF KIRCHENWIRT

7.1. Der Hotelgasthof Kirchenwirt haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit. Weiterhin haftet er für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom Gasthof Kirchenwirt beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotelgasthof Kirchenwirt beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung vom Hotelgasthof Kirchenwirt steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in der Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen vom Hotelgasthof Kirchenwirt auftreten, wird der Hotelgasthof Kirchenwirt bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2. Für eingebrachte Sachen haftet der Hotelgasthof Kirchenwirt dem Kunden nach den

gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstigen Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotelgasthof Kirchenwirt.

7.3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Hotelgasthof Kirchenwirt nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 Sätze 1 bis 4.

7.4. Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Der Hotelgasthof Kirchenwirt

kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und -auf Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Der Hotelgasthof Kirchenwirt haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer7.1 Sätze 1 bis 4.

 

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser

Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

8.2. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und

Wechsel-streitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Schierling.

Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Regensburg.

8.3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist

ausgeschlossen.

8.4. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist der Hotelgasthof Kirchenwirt darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Der Hotelgasthof Kirchenwirt nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

8.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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